Hallo
Sportsfreunde,
wie
beim Kreisverbandstag versprochen, teile ich euch ein paar Informationen zur
Jugendfreigabe, bzw. dem Schnupperangebot mit.
Schnupperangebot:
Ziffer
7.3 der Jugendwettspielordnung des TTVSH
Allgemeines:
Alle Mädchen und Jungen, die in einer Jugendmannschaft gemeldet sind ...:
dürfen
bis zu viermal als Ersatzspieler/-innen in einer einzigen Damen- oder Herrenmannschaft pro Halbserie eingesetzt werden (ohne Jugendfreigabe),
dabei muss die Spielstärkenreihenfolge in der
Jugendmannschft gewährt bleiben
Es
können zwar mehrere Jugendliche in einer Mannschaft gemeldet werden. Jedoch darf pro Spiel nur ein Jugendersatzspieler mitwirken.
Der
Jugendersatzspieler rangiert stets hinter allen Erwachsenen.
Achtung: Schüler/-innen erhalten nur
im Ausnahmefall eine Genehmigung, wenn sie mindestens Platz 8 der
Landesrangliste oder das Halbfinale der Landesmeisterschaften der
Schüler/-innen A erreicht haben.
Die
Freigabe für Jugendersatzspieler/-innen wird durch den zuständigen
Kreisjugendwart (meine Person) erteilt!
Unterlagen
für die Antragstellung:
Antragsformular
(Freigabe von Jugendlichen gem. Ziffer 7.3 der Jugendwettspielordnung als
Jugendersatzspieler)
Erlaubnis
des/der Erziehungsberechtigten (Elterliche Erklärung)
Ärztliches
Attest
Termine für die Antragstellung:
25.08. eines jeden Jahres für die Herbst- und Frühjahrsserie
30.11.
eines jeden Jahres für die Frühjahrsserie
Jugendfreigabe:
Ziffer
7.2 der Jugendwettspielordnung des TTVSH
Allgemeines:
Für
die Freigabe von Jugendlichen für Erwachsenenmannschaften muss ein
schriftlicher Antrag mit Formular (beim Kreisjugendwart bzw. dem TTVSH)
gestellt werden, der vom Verein schriftlich zu begründen ist.
Die
Freigabe soll in erster Linie der Leistungsförderung des Jugendlichen dienen.
Eine
Freigabe wird nicht erteilt, wenn dadurch eine Jugendmannschaft aufgelöst wird.
Jeder
Verein kann bis zu 2 Jungen und 2 Mädchen pro Saison frei holen.
Für
jede weitere Freigabe muss der Verein eine Jugendmannschaft (Jugend od.
Schüler) im Punktspielbetrieb haben.
Achtung:
Schüler/-innen erhalten nur im Ausnahmefall eine Genehmigung, wenn sie
mindestens Platz 8 der Landesrangliste oder das Halbfinale der
Landesmeisterschaften der Schüler/-innen A erreicht haben.
Unterlagen für die Antragstellung:
Antragsformular,
ausgefüllt und vom Jugendwart oder Spartenleiter des Vereins unterzeichnet mit
einer:
·
Vereinsverpflichtung (der Verein muss sich verpflichten, den Jugendlichen in
mehr als 50% der Spielen einzusetzen
Elterliche
Erklärung (mit Unterzeichnung der Erziehungsberechtigten und Aufsichtsperson in
der Mannschaft)
Ärztliches
Attest
Einzahlungsbeleg
für die gezahlten Gebühren (20,- €)
Termine
für die Antragstellung:
25.06.
(30.06.) eines jeden Jahres für die Herbst- und Frühjahrsserie
25.11.
(30.11.) eines jeden Jahres für die Frühjahrsserie
(Termine
gelten für den TTVSH, da es über den Kreisjugendwart geht)
Nur
fristgerechte und vollständig eingereichte Unterlagen können weiter bearbeitet
werden!
Der
Sportausschuss des TTVSH behält sich vor, Freigaben zu streichen, wenn die
vorgeschriebenen Bedingungen nicht erfüllt werden!
Ich
hoffe, dass ich euch dadurch ein wenig informieren und helfen kann.
Mit sportlichen Grüßen,
Silke
Quelle:
„Wichtige
Informationen zu Anträgen für Jugendersatzspieler/-innen gem. Ziffer 7.3 der
Jugendwettspielordnung des TTVSH“ erstellt durch Heike Ahlert
„Wichtige Informationen für Freigabeanträge gem. Ziffer 7.2 der Jugendwettspielordnung des TTVSH“ erstellt durch Heike Ahlert