Hallo Sportfreunde,

Hallo Sportsfreunde,

 

wie beim Kreisverbandstag versprochen, teile ich euch ein paar Informationen zur Jugendfreigabe, bzw. dem Schnupperangebot mit.

 

Schnupperangebot:

Ziffer 7.3 der Jugendwettspielordnung des TTVSH

Allgemeines: Alle Mädchen und Jungen, die in einer Jugendmannschaft gemeldet sind ...:

dürfen bis zu viermal als Ersatzspieler/-innen in einer einzigen Damen- oder Herrenmannschaft pro Halbserie eingesetzt werden (ohne Jugendfreigabe),

dabei  muss die Spielstärkenreihenfolge in der Jugendmannschft gewährt bleiben

Es können zwar mehrere Jugendliche in einer Mannschaft gemeldet werden. Jedoch darf pro Spiel nur ein Jugendersatzspieler mitwirken.

Der Jugendersatzspieler rangiert stets hinter allen Erwachsenen.

 

Achtung: Schüler/-innen erhalten nur im Ausnahmefall eine Genehmigung, wenn sie mindestens Platz 8 der Landesrangliste oder das Halbfinale der Landesmeisterschaften der Schüler/-innen A erreicht haben.

 

Die Freigabe für Jugendersatzspieler/-innen wird durch den zuständigen Kreisjugendwart (meine Person) erteilt!

 

Unterlagen für die Antragstellung:

Antragsformular (Freigabe von Jugendlichen gem. Ziffer 7.3 der Jugendwettspielordnung als Jugendersatzspieler)

Erlaubnis des/der Erziehungsberechtigten (Elterliche Erklärung)

Ärztliches Attest

 

Termine für die Antragstellung:

25.08. eines jeden Jahres für die Herbst- und Frühjahrsserie

30.11. eines jeden Jahres für die Frühjahrsserie

 

Jugendfreigabe:

Ziffer 7.2 der Jugendwettspielordnung des TTVSH

Allgemeines:

Für die Freigabe von Jugendlichen für Erwachsenenmannschaften muss ein schriftlicher Antrag mit Formular (beim Kreisjugendwart bzw. dem TTVSH) gestellt werden, der vom Verein schriftlich zu begründen ist.

Die Freigabe soll in erster Linie der Leistungsförderung des Jugendlichen dienen.

Eine Freigabe wird nicht erteilt, wenn dadurch eine Jugendmannschaft aufgelöst wird.

Jeder Verein kann bis zu 2 Jungen und 2 Mädchen pro Saison frei holen.

Für jede weitere Freigabe muss der Verein eine Jugendmannschaft (Jugend od. Schüler) im Punktspielbetrieb haben.

 

Achtung: Schüler/-innen erhalten nur im Ausnahmefall eine Genehmigung, wenn sie mindestens Platz 8 der Landesrangliste oder das Halbfinale der Landesmeisterschaften der Schüler/-innen A erreicht haben.

 

Unterlagen für die Antragstellung:

Antragsformular, ausgefüllt und vom Jugendwart oder Spartenleiter des Vereins unterzeichnet mit einer:

· Vereinsverpflichtung (der Verein muss sich verpflichten, den Jugendlichen in mehr als 50% der Spielen einzusetzen

Elterliche Erklärung (mit Unterzeichnung der Erziehungsberechtigten und Aufsichtsperson in der Mannschaft)

Ärztliches Attest

Einzahlungsbeleg für die gezahlten Gebühren (20,- €)

 

Termine für die Antragstellung:

25.06. (30.06.) eines jeden Jahres für die Herbst- und Frühjahrsserie

25.11. (30.11.) eines jeden Jahres für die Frühjahrsserie

(Termine gelten für den TTVSH, da es über den Kreisjugendwart geht)

Nur fristgerechte und vollständig eingereichte Unterlagen können weiter bearbeitet werden!

 

Der Sportausschuss des TTVSH behält sich vor, Freigaben zu streichen, wenn die vorgeschriebenen Bedingungen nicht erfüllt werden!

 

Ich hoffe, dass ich euch dadurch ein wenig informieren und helfen kann.

 

Mit sportlichen Grüßen,

Silke

Quelle:

„Wichtige Informationen zu Anträgen für Jugendersatzspieler/-innen gem. Ziffer 7.3 der Jugendwettspielordnung des TTVSH“ erstellt durch Heike Ahlert

„Wichtige Informationen für Freigabeanträge gem. Ziffer 7.2 der Jugendwettspielordnung des TTVSH“ erstellt durch Heike Ahlert