H 1.8..1/EDB der Wettkampfordnung des TTVSH:

Bei einer LPZ-Differenz von 0 bis 10 kann umgestellt werden, ab einer einer höheren LPZ-Differenz muss umgestellt werden, ab einer LPZ-Differenz von 16 gibt es Sperrvermerke.
Den Sportausschüssen der Bezirke und Kreise ist es gestattet, für ihren Bereich eine höhere LPZ-Differenz für Kann-/Muss-Umstellungen zu beschließen.

H 1.8..1/EDB der Wettkampfordnung des TTVSH: