Hier werdet Ihr über das aktuelle Schiedsrichterwesen unterrichtet.
Weiterhin ist die Liste mit den geprüften Kreisschiedsrichtern hier einzusehen und auch die Schiedsrichterordnung.

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass Vereine ohne, oder mit einer nicht ausreichenden Anzahl geprüfter Schiedsrichter, mit einer Augleichszahlung belegt werden.
Der Ausgleichsbetrag beträgt
a) Euro 25,-- für Vereine mit einer nicht ausreichenden Anzahl von Schiedsrichtern und
b) Euro 50,-- für Vereine ohne Schiedsrichter

Schiedsrichterordnung   Schiedsrichterliste